In Deutschland zu Hause. In Europa an Ihrer Seite.DESIGNVORSCHAU

IHR EPR-PARTNER IN EUROPA

EPR-Compliance.
Für Ihr Geschäft.
In ganz Europa.

Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen und Einwegkunststoffe: Wir unterstützen Sie bei Registrierung, Meldungen und Rücknahmepflichten in Deutschland und über 20 europäischen Ländern.

Persönliche Betreuung auf Deutsch, Englisch und Chinesisch

WARUM ECOPV-EU

Alle Vorteile auf einen Blick

EPR-Compliance aus einer Hand — mit eigenem Garantiesystem und internationaler Präsenz.

EPR

Full-Service für Ihre Compliance

WEEE, Batterien, Verpackungen und Einwegkunststoffe: Unterstützung bei ElektroG, BattDG, VerpackDG und EWKFondsG.

20.000+

Über 20.000 betreute Kunden

Unternehmen weltweit vertrauen auf unsere Erfahrung mit der erweiterten Herstellerverantwortung.

20+

In über 20 Ländern aktiv

EPR-Lösungen für europäische Zielmärkte — ergänzt durch unsere Präsenz in China.

8+

Europäische Niederlassungen

Hauptsitz in Deutschland, Standorte in Italien, Dänemark, Schweden, Frankreich, Belgien, Österreich und Irland.

45+

Expert:innen an Ihrer Seite

Über 45 Spezialist:innen verbinden langjährige Erfahrung mit persönlicher Betreuung.

WEEE

Zertifizierter Bevollmächtigter

Gesetzliche Vertretung Ihres Unternehmens in Deutschland und ausgewählten EU-Ländern.

GARANTIE

Hauseigenes Garantiesystem

Insolvenzsichere Garantie direkt über unser offiziell anerkanntes Kollektivsystem.

OfH

Zugelassene OfH nach BattDG

Organisation für Herstellerverantwortung für die Rücknahme und Verwertung von Geräte-Altbatterien.

DIE PASSENDE LEISTUNG FINDEN

Für Ihr Produkt.
Der passende Einstieg.

Erfahren Sie, welche Pflichten für Ihre Produkte relevant sind und wie wir Sie dabei unterstützen.

DER ECOPV-EU ONLINE-SHOP

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ÜBER ECOPV-EU

EPR-Compliance aus Eschborn. Für ganz Europa.

Wer wir sind, was wir übernehmen und welche Fragen Hersteller am häufigsten stellen.

Die ECOPV-EU GmbH mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main ist ein Dienstleister für erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Seit 2020 unterstützen wir Hersteller, Importeure und Online-Händler dabei, ihre Pflichten für Elektrogeräte (ElektroG/WEEE), Batterien (BattDG), Verpackungen (VerpackDG/LUCID) und Einwegkunststoffe (EWKFondsG) rechtssicher zu erfüllen: von der Registrierung über laufende Mengenmeldungen bis zur Rücknahme und Entsorgung. ECOPV-EU ist Bevollmächtigter nach ElektroG, bietet eine insolvenzsichere Garantie über ein eigenes Garantiesystem und ist als Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) nach BattDG zugelassen. Neben Deutschland betreuen wir EPR-Pflichten in über 20 europäischen Ländern, mit Standorten in Italien, Dänemark, Schweden, Frankreich, Belgien, Österreich und Irland. Beratung auf Deutsch, Englisch und Chinesisch.

ECOPV-EU GmbH
Frankfurter Str. 70-72, 65760 Eschborn, Deutschland
+49 6196 5835357 · info@ecopv-eu.com

Stand: Oktober 2026

Häufige Fragen zur EPR-Compliance

Brauche ich einen Bevollmächtigten für Elektrogeräte in Deutschland?

Ja, wenn Ihr Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland hat. Hersteller ohne Sitz in Deutschland müssen nach § 8 ElektroG einen Bevollmächtigten benennen, der die Registrierung bei der stiftung ear und die laufenden Pflichten übernimmt. ECOPV-EU übernimmt diese Rolle.

Brauche ich eine insolvenzsichere Garantie für Elektrogeräte?

Ja, wenn Sie Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringen, die in privaten Haushalten genutzt werden können (B2C). Nach § 7 ElektroG müssen Hersteller der stiftung ear jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung von Rücknahme und Entsorgung nachweisen. ECOPV-EU stellt diese Garantie über ein eigenes, offiziell anerkanntes Kollektivsystem bereit.

Was ist eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH)?

Eine OfH organisiert für Hersteller die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). ECOPV-EU ist als OfH für Geräte-Altbatterien zugelassen.

Muss ich mich für Verpackungen im LUCID-Register registrieren?

Wer verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich in der Regel vor dem Verkauf im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Für Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, ist zusätzlich die Beteiligung an einem dualen System nötig. Wir unterstützen bei Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldungen.

Was regelt das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)?

Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen sich auf der Plattform DIVID des Umweltbundesamtes registrieren, ihre Mengen jährlich melden und eine Abgabe an den Einwegkunststofffonds leisten. ECOPV-EU begleitet Registrierung und Meldungen.

In welchen Ländern unterstützt ECOPV-EU?

In Deutschland und über 20 weiteren europäischen Ländern, darunter Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Belgien, Schweden, Polen und Irland.

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