Ihr EPR-Dienstleister
Maßgeschneidert für Ihren Erfolg
Willkommen bei ECOPV-EU
Möchten Sie als Hersteller Ihre Produkte in einem neuen Land anbieten, haben jedoch bisher keine Erfahrung damit?
Keine Sorge! Mit ECOPV ist das ganz einfach.
Wir stehen Ihnen zur Seite, egal um welches Zielland oder Produkt es geht.
Mit nur einem Anruf erhalten Sie sofortige Antworten auf Ihre Fragen.
Unser Team übernimmt die Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente und kümmert sich um die Registrierung in nationalen Registern.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Registrierungsnummern (WEEE- Nummern) und stellen Ihnen sogar einen Bevollmächtigten zur Verfügung, falls Sie keine eigene Niederlassung im Land haben.
Wir nehmen Ihnen nicht nur den Aufwand für Product Compliance und Herstellerverantwortung ab, sondern ermöglichen es Ihnen auch, weltweit zu verkaufen.
Wir freuen uns darauf, Ihr Partner zu sein und Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen.
ECOPV-EU bietet Ihnen den Full Service, das bedeutet die vollständige Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als auch die Meldung bei einem Batterierücknahmesystem für alle nach BattG verpflichteten Hersteller. Ganz einfach werden auch zukünftige Meldepflichten abgewickelt, indem jeder Hersteller seine zu meldende Menge an uns übermittelt und wir alle weiteren Unternehmungen bei der Stiftung ear für Sie vornehmen.
Registrierungen: Ebenso wie im ElektroG gilt im BattG eine Registrierungspflicht, die bei der Stiftung ear erfolgt. Kategorisiert wird hier nach Batterietyp und dem jeweiligen chemischen System der Batterien.
Zusätzlich: Eine weitere Anmeldung hat bei einem Eigenrücknahmesystem zu erfolgen. Dadurch wird auf Basis der Input-Menge für eine faire Kostenverteilung für die Sammlung, Sortierung und Behandlung der Altbatterien gesorgt, welche bundesweit zurückgenommen werden.
Mengenmeldungen: Abhängig von dem ausgewählten Batterierücknahmesystem und den eigenen Produkten werden monatlich, quartalsweise oder schlichtweg jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen gefordert.
ECOPV-EU unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Rechts neben dem BattG und VerpackG natürlich auch im ElektroG und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung und Verwaltung in Ihrem Unternehmen. Unsere Leistung zum ElektroG/WEEE umfasst alles was dazu gehört. Außer der Übermittlung der erforderlichen Mengenangaben für die ear-Stiftung an uns, können Sie sich entspannt zurücklehnen und uns für Sie arbeiten lassen.
Registrierungen: Gemäß ElektroG müssen Hersteller ihre Elektrogeräte nach Kategorie und Marke bei der Stiftung ear registrieren lassen (s. Services_ ElektroG/WEEE_ Gerätekategorien). Als Nachweis einer rechtskonformen Registrierung erhalten Hersteller eine sogenannte WEEE-Nummer.
Mengenmeldungen: Das ElektroG schreibt vor, dass die Hersteller Mengenmeldungen für jede WEEE-Nummer, also über die in den Verkehr gebrachten Elektrogeräte abgeben müssen.
Jahresmeldungen: Hersteller sind dazu verpflichtet, jährliche Meldungen über die gesammelten Altgeräte zu erstatten.
Insolvenzsichere Garantie: Das ElektroG fordert, dass Hersteller eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Entsorgung einer jeden WEEE-Nummer bereitstellen müssen.
ear-Abholkoordinationen: Hersteller müssen sicherstellen, dass Altgeräte bei Bedarf ordnungsgemäß abgeholt und entsorgt werden.
Die WEEE-Nummer ist eine eindeutige Kennzeichnung, die im Zusammenhang mit dem ElektroG steht und wird von der Stiftung ear vergeben. WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment“ und dient der Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Elektro- und Elektronikgeräten auf dem Markt. Gemäß dem ElektroG müssen Hersteller ihre Geräte mit dieser Nummer kennzeichnen, um ihre Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung zu dokumentieren. Hersteller müssen sich bei dieser Stelle registrieren lassen, um ihre WEEE-Nummer zu erhalten. Für ausländische Unternehmen ist die Benennung eines Bevollmächtigten erforderlich, der die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland umsetzt.
Anders als im ElektroG und BattG muss die Anmeldung für VerpackG bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) vorgenommen werden, sowie die Teilnahme an einem bundesweit zugelassenen dualen System. Selbstverständlich übernehmen wir auch das für Sie und zudem natürlich auch die dort anfallenden Mengenmeldungen.
Meldepflicht: Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID).
Systembeteiligung: Hersteller müssen sich an einem dualen System beteiligen oder eine Vollständigkeitserklärung abgeben.
Lizenzierung: Hersteller zahlen Lizenzgebühren für ihre Verpackungen, um die Entsorgungsinfrastruktur zu finanzieren.
Mengenmeldung: Monatliche, quartalsweise oder jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen beim dualen System.
Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen.
Das Thema „Solarenergie“ hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen und die Nachfrage nach Solarmodulen bzw. ganzen Solaranlagen ebenso. Auch wir haben uns diesem wichtigen Energielieferanten gewidmet und uns mit den Rechten und Pflichten vollumfänglich befasst. Genau wie im BattG, ElektroG und VerpackG ist im PV-Bereich die Herstellerregistrierung und die Meldepflicht notwendig. Effizient und mit gewünschter Leistung können wir auch in diesem Bereich alles für Sie übernehmen.
Überblick in Kürze
Was ist Was?
Hersteller:
Dabei sieht der Gesetzgeber denjenigen als Hersteller an, der sein Produkt erstmals in Deutschland in den Verkehr bringt und verkauft. In Deutschland spielen das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG), das Batteriegesetz (BattG) und das Verpackungsgesetz (VerpackG) eine zentrale Rolle bei der Regelung des Inverkehrbringens.
Stiftung ear:
Für das ElektroG und das BattG ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) zuständig. Dort muss jeder Hersteller und jedes einzelne Produkt aus seiner Produktpalette registriert sein, um nach Deutschland importieren bzw. verkaufen zu dürfen.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR):
Für das VerpackG ist die zentrale Stelle Verpackungsregister zuständig. In dem dazugehörigen Portal LUCID muss jeder Hersteller und jedes einzelne Produkt registriert sein.
ECOPV – EINER für ALLES
Als von der Stiftung ear benannter offizieller Bevollmächtigter benötigen wir von dem Hersteller im ersten Schritt nur die Informationen des jeweiligen Produkts aus dem Bereich ElektroG, BattG und/oder VerpackG, die jährlichen Planmengen und ggf. eine Einschätzung zu welcher der vom deutschen Gesetz definierten Kategorien das Elektrogerät gehört, damit wir für Sie die Registrierung bei der Stiftung ear vornehmen können. Egal ob es sich um die Erstregistrierung, die benötigte Garantie oder die Entsorgung handelt, für uns lediglich ein paar Handgriffe – für Sie absolute, undurchsichtige Bürokratie. Wir sorgen für eine gezielte und zeitnahe Umsetzung aller Anforderungen und nehmen Ihnen durch moderne, maßgeschneiderte Prozesse die Arbeit in diesem komplexen Bereich vollständig ab.
Die Vielzahl von EPR-Dienstleistern im Bereich ElektroG, BattG und VerpackG auf dem Markt kann die Entscheidung für viele Hersteller zu einer echten Herausforderung machen. Mit verschiedenen Angeboten, Preisen und Servicequalitäten kann es schwierig sein, den richtigen Partner zu finden, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Bei so vielen Optionen ist es entscheidend, dass Sie einen Dienstleister wählen, dem Sie vertrauen können und der Ihnen die Sicherheit gibt, die Sie benötigen.
Also: Warum gerade ECOPV?
Es gibt so einige Argumente Sie von uns zu überzeugen. Aber genau das unterscheidet uns nicht von anderen Anbietern.
Was macht den Unterschied?
Also kontaktieren Sie uns einfach !
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Ab dem 15. August 2018 fallen alle elektrischen Geräte unter den Anwendungsbereich des ElektroG, es sei denn, gesetzliche Ausnahmen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn ein Produkt für den Betrieb mit einer Wechselspannung von nicht mehr als 1.000 Volt oder einer Gleichspannung von nicht mehr als 1.500 Volt ausgelegt ist, gehört es zu den elektrischen Geräten und: […]
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Am 2. Mai 2024 hat das Bundesumweltministerium einen Entwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vorgestellt. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
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Wir wachsen! Entdecken Sie unsere brandneue hauseigene Dienstleistung! Seit dem 29.02.2024 ist es offiziell: Wir haben unsere Services erweitert und sind nun stolzer Betreiber eines hochmodernen Herstellergarantiesystems. Diese spannende Neuerung ermöglicht es uns, die Verpflichtungen gemäß §7 des ElektroG für sämtliche Hersteller abzuwickeln. Aber was bedeutet das für Sie? EINER FÜR ALLES!Wir bieten Ihnen einen […]
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