Neuer Entwurf zum ElektroG

Am 2. Mai 2024 hat das Bundesumweltministerium einen Entwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vorgestellt.
Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Verbraucher sollen künftig häufiger ihre alten Geräte im Handel zurückgeben können
  • Die Informationen im Handel sollen verbessert und die Rückgabemöglichkeiten erweitert werden
  • Die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten soll auf alle Verkaufsstellen ausgedehnt werden
  • Der Schutz vor Brandgefahren durch falsch entsorgte oder beschädigte Batterien soll erhöht werden
  • Sammelstellen in Geschäften sollen einheitlich gekennzeichnet werden
  • Die Möglichkeit, ein Altgerät ohne gleichzeitigen Neukauf zurückzugeben, soll auf alle Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 50 Zentimetern (statt bisher 25 Zentimetern) erweitert werden
  • Bei der Sammlung auf dem Wertstoffhof sollen Elektroaltgeräte ausschließlich von geschultem Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehälter einsortiert werden

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