Am 2. Mai 2024 hat das Bundesumweltministerium einen Entwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vorgestellt.
Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Verbraucher sollen künftig häufiger ihre alten Geräte im Handel zurückgeben können
- Die Informationen im Handel sollen verbessert und die Rückgabemöglichkeiten erweitert werden
- Die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten soll auf alle Verkaufsstellen ausgedehnt werden
- Der Schutz vor Brandgefahren durch falsch entsorgte oder beschädigte Batterien soll erhöht werden
- Sammelstellen in Geschäften sollen einheitlich gekennzeichnet werden
- Die Möglichkeit, ein Altgerät ohne gleichzeitigen Neukauf zurückzugeben, soll auf alle Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 50 Zentimetern (statt bisher 25 Zentimetern) erweitert werden
- Bei der Sammlung auf dem Wertstoffhof sollen Elektroaltgeräte ausschließlich von geschultem Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehälter einsortiert werden