ElektroG

Informationen rund um das Elektrogesetz

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehr­bringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronik­geräten. Das Elektro­gesetz gilt nur in Deutschland. Jedes Land der EU verfügt über seine eigene WEEE-Gesetzgebung. Die aktuelle Novelle des deutschen Elektro- und Elektronik­­geräte­­gesetzes gilt seit 1. Januar 2022.

Das Produkt 
Betroffen sind elektrische oder elektronische Geräte, die zur ihrem ordnungs­gemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektro­magnetische Felder benötigen bzw. diese erzeugen, übertragen oder messen und für Spannungen von max. 1000V (Wechselstrom) bzw. 1500V (Gleichstrom) ausgelegt sind. Elektro- und Elektronik­geräte werden in die beiden Klassen B2C (Business to Customer) und B2B (Business to Business), Produkt­kategorien sowie weiterhin in Geräte­arten unterteilt.
Wer hat die Verpflichtung?
Hersteller und Importeure als Erstinverkehr­bringer müssen sich zunächst bei der Gemeinsamen Stelle der Stiftung ear, registrieren, bevor sie Elektro­geräte in Deutschland anbieten oder in Verkehr bringen (verkaufen, verleasen, vermieten, verschenken usw.) dürfen. Auch ausländische Anbieter können bzw. müssen sich in Deutschland registrieren. Dazu müssen sie eine Nieder­lassung gründen oder einen Bevoll­mächtigten benennen.
Welche Verpflichtung?
Hersteller, Importeure sowie beim Direkt­vertrieb auch ausländische Anbieter müssen sich zunächst bei der Gemeinsamen Stelle, Stiftung ear, für alle Marken und Gerätearten registrieren, bevor sie entsprechende Elektro- oder Elektronik­geräte in Deutschland erstmalig zum Kauf anbieten oder in Verkehr bringen dürfen. Für B2C-Geräte muss dazu jährlich eine finanzielle Garantie­sicherheit nachgewiesen werden. Für B2B-Produkte muss eine Glaubhaft­machung der professio­nellen Eigenschaften erfolgen und ein Rücknahmekonzept vorgelegt werden. Im Rahmen einer aktiven Registrierung müssen teils umfangreiche administrative Tätigkeiten wie beispiels­weise regelmäßige Mengen­meldungen durchgeführt werden. Produkte müssen korrekt gekennzeichnet und Informationen für Verbraucher bereit­gestellt werden. Die Rücknahme und ordnungs­gemäße Entsorgung von Altgeräten muss sichergestellt sein.
Verstoß
Hersteller, Importeure und Händler, die gegen das Elektro­gesetz verstoßen, setzen sich dem Risiko verschiedener Straf­sanktionen aus. Auf verwaltungs­rechtlicher Ebene drohen Bußgelder bis zu EUR 100.000 sowie weitere Sanktionen wie die Abschöpfung erzielter Gewinne. Privat­rechtlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber sowie mögliche Schadenersatz­forderungen. Generell kann ein Vertriebs­verbot drohen, bis die Konformität mit dem Elektro­gesetz eingerichtet wird.

Unser Service

ECOPV-EU unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Rechts und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung und Verwaltung des ElektroG in Ihrem Unternehmen. Unsere Leistung zum ElektroG umfasst alles was dazu gehört. Außer der Übermittlung der erforderlichen Mengenangaben an ECOPV-EU, können Sie sich entspannt zurücklehnen und uns für Sie arbeiten lassen.

Konkrete Anforderungen an Hersteller gem. ElektroG

Registrierungen

Gemäß ElektroG müssen Hersteller ihre Elektrogeräte nach Kategorie und Marke registrieren lassen. Als Nachweis einer rechtskonformen Registrierung erhalten Hersteller eine sogenannte WEEE-Reg.-Nr. (Verweis WEEE-Nummer)

Mengenmeldungen

Das ElektroG schreibt vor, dass Hersteller Mengenmeldungen über die in Verkehr gebrachten Elektrogeräte abgeben müssen. Jahresmeldungen: Hersteller sind dazu verpflichtet, jährliche Meldungen über die gesammelten Altgeräte zu erstatten.

Insolvenzsichere Garantie​

Das ElektroG fordert, dass Hersteller eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Entsorgung bereitstellen müssen. ear-Abholkoordinationen: Hersteller müssen sicherstellen, dass Altgeräte bei Bedarf ordnungsgemäß abgeholt und entsorgt werden.

Rücknahme

Die ear-Abholkoordinationen reguliert in Deutschland die Abholung gefüllter Container oder Boxen bei einem Wertstoffhof - auch Übergabestelle genannt. Die Beauftragung für die Abholung und Verwertung des Elektroschrotts wird auf Basis der registierten Inverkehrbringermenge bei der Stiftung ear getroffen.

Das Elektrogesetz (ElektroG)

Einfach

Schnell

Sicher

FAQs

Braucht man zwingend eine WEEE-Nummer?

Gemäß § 6 Abs. 3 ElektroG ist jeder Hersteller dazu verpflichtet eine WEEE-Nummer beim Produktverkauf und auf Rechnungen anzugeben. Grundlage für die ear-Registrierung ist die in Europa geltende WEEE-Richtlinie, welche durch das Elektrogesetz (ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt wird.

Was zählt zu Elektro- bzw. Elektronikgeräten?

Zu den elektronischen Geräten zählen alle Geräte, die Sie als Arbeits- oder Betriebsmittel nutzen und die mit elektrischer Energie in Verbindung stehen. Dazu gehören zum Beispiel Geräte, die Strom erzeugen, fortleiten und verteilen.

Wie bekomme ich eine WEEE-Nummer?

Die Beantragung der WEEE Nummer erfolgt auf dem Portal der Stiftung ear. Hier wird unter Angabe des Vertretungsberechtigten, der Rechnungsanschrift und der Daten Ihres Unternehmens zunächst ein Benutzerkonto erstellt. Für den Registrierungsantrag muss die Marke, die auf dem Gerät angegeben ist, mitgeteilt werden.

Wer muss die WEEE-Nummer beantragen?

Alle Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte an private (B2C) oder gewerbliche (B2B) Kunden verkaufen, müssen eine WEEE-Nummer beantragen. Bzw. kann/muss ein von der Stiftung ear offiziell anerkannter Bevollmächtigter vom Hersteller benannt werden.

Wo finde ich die WEEE-Nummer?

Mit dem Registrierungsbescheid wird die Registrierungsnummer (WEEE-Reg. -Nr. DE) vergeben und wird ebenfalls im Verzeichnis der registrierten Hersteller veröffentlicht.

Was bedeutet WEEE ?

Die Waste of Electrical and Electronic Equipment, ist die europäische Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Sie legt die grundlegenden Regeln fest, die in Bezug auf das Inverkehrbringen, die Rücknahme und Entsorgungvon Elektro- und Elektronikgeräten in jedem Land der Europäischen Union gelten.
 

 

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