Die neue Gebührenverordnung 2024


Die Gebührenverordnung bildet die Grundlage für die Deckung der Kosten, die durch individuell zurechenbare öffentliche Leistungen gemäß dem ElektroG entstehen. Jährlich werden die Gebührensätze durch das Ministerium BMUV aufgrund schwankender Vorgangszahlen und Gesamtkosten überprüft und für das kommende Jahr festgelegt.

Die wesentlichen Änderungen betreffen das ElektroG:

  • Die Quartalsgebühr für registrierte Hersteller steigt von 24,10 Euro auf 43,90 Euro, was zu einer jährlichen Grundgebühr von 175,60 Euro pro Registrierungskonto führt. Die bisherige Gebühr für Adress- oder Kontaktdatenänderungen entfällt.
  • Die Gebühr für die Prüfung der Glaubhaftmachung neuer B2B-Geräte wird von 113,00 Euro auf 31,00 Euro reduziert.
  • Weitere Gebühren, wie die Registrierungsgebühr pro Registrierung und die jährliche insolvenzsichere Garantiegebühr, erfahren geringfügige Anpassungen.

Preissteigerungen werden von der Stiftung ear vor allem mit der Ausweitung von Informationskampagnen über die richtige Rückgabe und Entsorgung von Elektro-Altgeräten begründet. Eine detaillierte Übersicht der gesetzlichen Gebühren für 2024 ist in der beigefügten Tabelle verfügbar. Beachten Sie, dass alle Angaben Nettopreise sind und die gesetzlichen Gebühren jährlich durch das Bundesumweltministerium neu festgelegt werden.

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