Ab dem 15. August 2018 fallen alle elektrischen Geräte unter den Anwendungsbereich des ElektroG, es sei denn, gesetzliche Ausnahmen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Wenn ein Produkt für den Betrieb mit einer Wechselspannung von nicht mehr als 1.000 Volt oder einer Gleichspannung von nicht mehr als 1.500 Volt ausgelegt ist, gehört es zu den elektrischen Geräten und:
- ist auf elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder angewiesen, um ordnungsgemäß zu funktionieren, oder
- wird zur Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischem Strom und elektromagnetischen Feldern verwendet.
Daher umfasst das ElektroG nicht nur „klassische“ elektrische Geräte. Vielmehr können auch Waren mit elektrischen oder elektronischen Komponenten (wie Möbel, Bekleidung oder Haushaltsgegenstände) unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen.
Jedes elektrische Gerät, das unter den Anwendungsbereich fällt, kann einer der unten beschriebenen sechs Kategorien zugeordnet werden. Diese Kategorien sind entscheidend für die Erreichung der Recyclingquoten (§ 22 (1) ElektroG). Sie stehen in einem besonderen Verhältnis zueinander, was bedeutet, dass bei der Klassifizierung eines Geräts möglicherweise alle Kategorien berücksichtigt werden müssen.
Kategorie 1: Wärmetauscher
Wärmetauscher (in verschiedenen Größen) sind elektrische und elektronische Geräte mit integrierten Schaltungen, die zum Kühlen/Heizen oder Entfeuchten andere Stoffe als Wasser (z. B. Gase, Öle, Kältemittel und Kühlschmierstoffe oder Hilfsstoffe) verwenden.
Beispiele aus dem Alltag für Kühlprodukte sind: Klimaanlagen, Entfeuchter, Gefriergeräte, Kühlschränke und andere Geräte mit Kühl- oder Gefrierfunktionen.
In der Industrie umfasst diese Kategorie Kühlprodukte wie industrielle Kompressoren mit Kühlfunktion, Kühlschränke für die Lebensmittelverpackung/-verarbeitung, Gefriertruhen und Umlaufkühler für Labore und die Industrie.
Kategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen größer als 100 cm²
Bildschirme und Monitore (in jeder Größe) sind elektrische und elektronische Geräte, die Bilder und Informationen auf einem elektronischen Bildschirm anzeigen, unabhängig von der Größe des Bildschirms. Diese Kategorie umfasst auch Geräte mit einer Bildschirmfläche von mehr als 100 cm², deren Hauptzweck es ist, Bilder und Informationen auf dem Bildschirm anzuzeigen.
Beispiele aus dem Alltag sind: Fernseher, (Ultra) HD-Fernseher, OLED-Fernseher, LED-Fernseher, Geräte mit Bildschirmen größer als 100 cm², E-Book-Reader, Laptops, tragbare Computer und Tablets.
Darüber hinaus umfasst diese Kategorie Produkte für den gewerblichen Einsatz: Touchscreens, die ausschließlich für industrielle oder medizinische Zwecke verwendet werden (Smart Panels, Monitore und Displays), POS-System-Touchscreens und große Videoanzeigen.
Kategorie 3: Lampen (außer Gasentladungslampen)
Lampen (in jeder Größe) sind Geräte, die Licht erzeugen (§ 3 Nummer 14 ElektroG).
Hierzu gehören Lampen* (Lichtquellen), die als austauschbare elektrische und elektronische Geräte hauptsächlich für Leuchten verwendet werden. Lampen bestehen typischerweise aus Keramik, Metall und Glas oder Kunststoff und haben Standardfassungen, die den Normen CEI/IEC/DIN 60061-1 entsprechen (z. B. mit Gewinde, zwei Metallstiften, zwei Metallkappen oder Bajonettverschlüssen), die einen werkzeugfreien Austausch der Lampen ermöglichen.
*Leuchtstoffröhren sind ebenfalls Lampen mit zusätzlichen Funktionen, z. B. Lampen mit Lautsprechern, Kameras, Duftspendern oder Insektenschutzmitteln.
Kategorie 4: Große elektronische Geräte mit einer maximalen Kantenlänge von über 50 cm
Diese Kategorie umfasst Geräte, deren externe Länge auf mindestens einer Seite größer als 50 cm ist, die jedoch nicht zu den Kategorien 1–3 gehören. Beispiele sind Mikrowellen, Hoverboards, Laufbänder und Wechselrichter.
Kategorie 5: Kleine Geräte mit einer Kantenlänge von nicht mehr als 50 cm
Diese Kategorie umfasst Geräte mit einer maximalen Kantenlänge von 50 cm oder weniger, die nicht zu den Kategorien 1–4 oder 6 gehören. Beispiele sind: Staubsauger, Projektoren, Drohnen, Smartwatches und Kameras.
Kategorie 6: Kleine Informations- und Telekommunikationsgeräte mit einer Fläche von nicht mehr als 50 cm
Hierzu zählen elektrische und elektronische Geräte (IT-Geräte), die zur Erfassung, Übertragung, Verarbeitung, Speicherung und Anzeige von Informationen verwendet werden, sowie Geräte, die zur elektronischen Übertragung von Signalen (Sprache, Video und Daten) über räumliche Distanzen eingesetzt werden (Telekommunikationsgeräte), deren maximale Außenmaße kleiner oder gleich 50 cm sind. Beispiele hierfür sind: Mobiltelefone, Drucker und Mäuse.
Leistungsumfang der ECOPV-EU GmbH
Die ECOPV-EU GmbH ist als offiziell anerkannter Bevollmächtigter der EAR in Deutschland tätig und bietet Ihnen einen umfassenden Service in Bezug auf das ElektroG:
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- Registrierung: Wir unterstützen Sie bei der WEEE-Registrierung, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte legal auf den Markt gebracht werden.
- Mengenerklärung: Regelmäßige WEEE-Mengenerklärung.
- Insolvenzabsicherung: Wir bieten Ihnen Insolvenzabsicherungsdienste an, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen auch im Falle finanzieller Probleme weiterhin seine Rücknahmeverpflichtungen erfüllen kann.
- Recycling: Wir unterstützen Sie bei der rechtmäßigen Entsorgung und dem Recycling von Elektroaltgeräten.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) legt verschiedene Verpflichtungen für ausländische Hersteller fest, die in den deutschen Markt exportieren. Unser umfassender Service bietet Ihnen die Möglichkeit, diesen Herausforderungen effektiv zu begegnen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die Anforderungen des ElektroG zu erfüllen und Ihre Marktposition in Deutschland zu sichern.